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   OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18   

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https://dejure.org/2018,50324
OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18 (https://dejure.org/2018,50324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2018 - 2 Ws 32/18 (https://dejure.org/2018,50324)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 2 Ws 32/18 (https://dejure.org/2018,50324)
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  • blogspot.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Berufungsverfahren: Im Zweifel Akteneinsicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16

    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Eine generalisierende Beurteilung würde die freie Entscheidung eines Verletzten, Akteneinsicht zu beantragen, unzulässig beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16; Schmitt, a.a.O., m.w.N.).

    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16; Senat, a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 22.07.2015 - 1 Ws 88/15

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung wegen Gefährdung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    § 305 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. HansOLG, Beschluss vom 22. Juli 2015, Az.: 1 Ws 88/15).

    Der Untersuchungszweck ist im Sinne des § 406e Abs. 2 S. 2 StPO gefährdet, wenn durch die Aktenkenntnis des Verletzten eine Beeinträchtigung der gerichtlichen Sachaufklärung zu besorgen wäre (HansOLG, Beschluss vom 22. Juli 2015, Az.: 1 Ws 88/15 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Bezüglich der nach Annahme einer Gefährdung anzustellenden Ermessensentscheidung ("kann versagt werden") kann hier dahin gestellt bleiben, ob insbesondere im Fall einer Aussagegegen-Aussage-Konstellation das gerichtliche Ermessen auf null reduziert ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017, Az.: 2 Ws 33/17, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des HansOLG vom 24. Oktober 2014, Az.: 1 Ws 110/14, veröffentlicht in NStZ 2015, 105 ff.).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16

    Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Eine derartige Beweislage liegt nämlich nur dann vor, wenn als einziges Beweismittel nur ein Belastungszeuge zur Verfügung steht, dessen Angaben nicht durch unmittelbar tatbezogene weitere Indizien belegt sind (vgl. BGH in NStZ-RR 2012, 383, 384).
  • OLG Dresden, 27.02.2017 - 2 Ws 33/17
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Bezüglich der nach Annahme einer Gefährdung anzustellenden Ermessensentscheidung ("kann versagt werden") kann hier dahin gestellt bleiben, ob insbesondere im Fall einer Aussagegegen-Aussage-Konstellation das gerichtliche Ermessen auf null reduziert ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017, Az.: 2 Ws 33/17, unter Bezugnahme auf die Entscheidung des HansOLG vom 24. Oktober 2014, Az.: 1 Ws 110/14, veröffentlicht in NStZ 2015, 105 ff.).
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